Am 9. Juni 2024 wird in der Bundesrepublik Deutschland das Europäische Parlament gewählt. Im Landkreis Lüneburg sind etwa 150.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Die Bundeszentrale für Politische Bildung bietet auch zur Europawahl 2024 den Wahl-O-Mat an. Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik.

Hinweise:

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche und sie werden bei der Europawahl nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Um an der Europawahl in Form der Briefwahl teilnehmen zu können, ist bei jeder Europawahl erneut ein gesonderter „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche“ zu stellen.

Informationen zur Briefwahl für die Europawahl am 09.06.2024

Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Scharnebeck, die am Tag der Europawahl verhindert sind oder nicht in ihrem Wahlraum wählen möchten, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen für die Europawahl erst ab der 19. Kalenderwoche zur Verfügung stehen. Die Briefwahlunterlagen für die Europawahl müssen spätestens am 09.06.2024, 18 Uhr, beim Landkreis Lüneburg eingegangen sein.

Für die Beantragung der Briefwahl haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Die Briefwahlunterlagen können Sie schriftlich beantragen. Auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens, welches Sie bis zum 10.05.2024 für die Europawahl erhalten haben sollen, ist ein Formular für die Beantragung der Briefwahl aufgedruckt, welches Sie lediglich ausfüllen müssen. Zudem ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch per E-Mail an wahlen@scharnebeck.de möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag folgende persönliche Daten von Ihnen enthalten muss:
    • Vorname
    • Nachname
    • Anschrift
    • Geburtsdatum
    • ggf. abweichende Versandanschrift.
  2. Sie können die Briefwahlunterlagen auch online beantragen.
    Briefwahlunterlagen https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=3355033 online beantragen
  3. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen
    Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich während der Öffnungszeiten der Samtgemeinde Scharnebeck unter Vorlage Ihres Wahlbenachrichtigungsanschreibens oder des Personalausweises beantragen. Hier können Sie die Wahlunterlagen gleich mitnehmen.

Für weitere Rückfragen melden Sie sich gern bei der Samtgemeinde Scharnebeck, Telefonnummer: 0 41 36 / 90 70 oder wahlen@scharnebeck.de

Weitere Informationen auf der Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/wahlrecht/europawahlen/europawahl-2024/europawahl-2024.html

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