Bekanntmachung über die Auslegung des Planes für das Vorhaben Ersatzneubau Schleuse Lüneburg
Planfeststellung für den Ersatzneubau Schleuse Lüneburg bei ESK – km 106,250

Auf dieser Seite finden Sie Unterlagen zu aktuellen öffentlichen Auslegungen. Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, wie zum Beispiel beim Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung.
Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Scharnebeck erfolgen durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Scharnebeck sowie auf der Webseite. Nachfolgende öffentliche Bekanntmachungen hängen aktuell in den Bekanntmachungskästen aus: Bekanntmachungen über öffentliche Sitzungen der Gemeinde können im Ratsinformationssystem abgerufen werden.
Bekanntmachung über die Auslegung des Planes für das Vorhaben Ersatzneubau Schleuse Lüneburg
Planfeststellung für den Ersatzneubau Schleuse Lüneburg bei ESK – km 106,250
Bekanntmachung über die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Scharnebeck
für die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin oder des Samtgemeindebürgermeisters und die Wahl der Vertretung der Samtgemeinde Scharnebeck am 13. September 2026.
Die erste Sitzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Scharnebeck findet am 23.07.2026 um 17 Uhr im Sitzungszimmer der Samtgemeinde Scharnebeck, Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck, statt.
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Samtgemeindebürgermeister*innenwahl am 13.09.2026
bekanntmachung_direktwahl_samtgemeindebuergermeister-in 13-09-26
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Samtgemeinderatswahl Samtgemeinde Scharnebeck am 13.09.2026
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Für die Samtgemeindewahl der Samtgemeinde Scharnebeck am 13.September 2026 wird aufgrund des § 16 des Niedersächischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes gegeben:
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Für die Gemeindewahl der Gemeinde Scharnebeck am 13.September 2026 wird aufgrund des § 16 des Niedersächischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes bekannt gegeben: