Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Sie bestehen im Allgemeinen aus einer Planzeichnung, einer Begründung sowie einem Umweltbericht. Planungsträger für die Bebauungspläne sind die Gemeinden. Sie sind im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung verantwortlich. Der Flächennutzungsplan, als übergeordneter Plan fällt in die Zuständigkeit der Samtgemeinde.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan umfasst das ganze Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Nutzungen in allgemeiner Form dar, zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen), Verkehrsflächen oder Grünflächen. Sollen Flächen anders genutzt werden als ursprünglich im Flächennutzungsplan vorgesehen, sind diese Änderungen vom Samtgemeinderat zu beschließen. Sie sind bindend für Behörden und andere öffentliche Planungsträger (etwa Straßenbaubehörden oder Stromversorger) und bilden den Rahmen für die Bebauungspläne, die daraus konkreter entwickelt werden. Sie sind nicht unmittelbar verbindlich für den einzelnen Bürger. Die Änderungen des Flächennutzungsplans müssen genehmigt werden. Zuständige Genehmigungsbehörde für die Samtgemeinde Scharnebeck ist der Landkreis Lüneburg.
Ansprechpartnerin
Frau A. Bartnik
Friedhöfe, Bauamt/ Bauverwaltung
Rathaus Samtgemeinde Scharnebeck, Zimmer 2.05 – Gebäudemanagement/ Friedhof // 1. OG
Marktplatz 1
21379 Scharnebeck
Telefon: 0 41 36 / 907-7315
Telefax: 0 41 36 / 907-7395
E-Mail: rathaus@scharnebeck.de
E-Mail: bartnik@scharnebeck.de
Bebauungspläne
Für den Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält verbindliche konkrete Festsetzungen, die jedes einzelne Grundstück betreffen. Dies ist etwa die zulässige Art der erlaubten Bebauung (z. B. Wohnen oder Gewerbe) oder die zulässige Dichte der Bebauung, die Höhe der Bebauung oder auch die Art der Gestaltung. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherren ist zweifach: Einerseits gibt der Bebauungsplan die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung frei“, anderseits enthält der Bebauungsplan die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und wird damit verbindliches Ortsrecht. Eine Genehmigungspflicht besteht für Bebauungspläne im Allgemeinen nicht.
Bauleitpläne fallen in die Zuständigkeit der Gemeinden.
Ansprechpartnerin
Heike Wind
Gemeinde Scharnebeck
Tel.: 0 41 36 / 7178
E-Mail: info@gemeinde-scharnebeck.de
Geoportal
Alle rechtskräftigen Bauleitpläne (Bebauungspläne sowie Flächennutzungspläne) im Gebiet der Samtgemeinde Scharnebeck sind im Geoportal des Landkreises Lüneburg einsehbar.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass neuere Bebauungspläne den Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplanes überlagern können. In diesem Falle gilt immer das „jüngere“ Planungsrecht, das dann „altes“ Planungsrecht ablöst. Dieser Umstand tritt häufig ein bei Änderungen eines Bebauungsplanes in bestimmten Teilbereichen (Zum Beispiel B-Plan Nr. 50 und seine 3 Änderungen). Die Bebauungsplanänderungen überlagern dann den Ursprungsplan und stellen damit das aktuelle anzuwendende Planungsrecht dar.
Vor einer Bauantragstellung sollten Sie daher mit der Gemeinde oder direkt dem Landkreis Lüneburg Kontakt aufnehmen und sich hinsichtlich der konkreten Bebaubarkeit Ihres Grundstücks weitergehend beraten lassen.