Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Für die Samtgemeindewahl der Samtgemeinde Scharnebeck am 13.September 2026 wird aufgrund des § 16 des Niedersächischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes gegeben:

Auf dieser Seite finden Sie Unterlagen zu aktuellen öffentlichen Auslegungen. Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, wie zum Beispiel beim Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder einer Planfeststellung.
Ortsübliche Bekanntmachungen der Gemeinde Scharnebeck erfolgen durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Scharnebeck sowie auf der Webseite. Nachfolgende öffentliche Bekanntmachungen hängen aktuell in den Bekanntmachungskästen aus: Bekanntmachungen über öffentliche Sitzungen der Gemeinde können im Ratsinformationssystem abgerufen werden.
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Für die Samtgemeindewahl der Samtgemeinde Scharnebeck am 13.September 2026 wird aufgrund des § 16 des Niedersächischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes gegeben:
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Für die Gemeindewahl der Gemeinde Scharnebeck am 13.September 2026 wird aufgrund des § 16 des Niedersächischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Folgendes bekannt gegeben:
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 2026
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für die Kommunalwahl der Gemeinde Scharnebeck (§ 10
NKWG, §§8, 9 NKWO)