Verkehrsrechtliche Anordnung

Neubau eines Gehwegs Echemer Straße K48

Dauer der Sperrung vom 28.10. bis 29.11.2024

ERGÄNZUNG:

Es wird ab Dienstag den 29/10/2024 die Baustelle eingerichtet und voraussichtlich mit den ersten Erdarbeiten begonnen .

Am Freitag den 01/11/2024 ist die Baustelle nicht besetzt .

Es wird beabsichtigt die halbseitige Sperrung über das lange Wochenende , auf die unbedingt notwendige Absperrung am Fahrbahnrand zur Auskofferung hin , zurückzunehmen.

 

Die Gemeinde Scharnebeck verlängert den Fußweg bis zum Ortsausgangsschild, auf 200m Länge im Anschluss an den vorhandenen Gehweg noch ein neuer Gehweg rechtsseitig bis zur Ortstafel (Ende der linksseitigen Bebauung) in Fahrtrichtung K53 hergestellt werden. Die Arbeiten finden in zwei Bauabschnitten zu jeweils 100m Länge statt.

Die Absicherung des 1. Abschnitts im unmittelbaren Anschluss an den vorhandenen Gehweg hat
gemäß RSA B I/5 mit Lichtsignalanlage zu erfolgen. Auf die Arbeitsstelle ist 70m vorher durch
VZ 123 (Arbeitsstelle) und 50m vorher durch VZ 131 (Lichtzeichenanlagen) aus beiden Richtungen
hinzuweisen.
Von diesen Arbeiten ist der dortige rechtsseitig Anwohnende mit seiner Grundstückszufahrt
betroffen. Dieser ist rechtzeitig vorher, mind. 3 Tage, über die Arbeiten und die Erreichbarkeit seines
Grundstücks zu informieren.

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