Verkehrsbeschränkungen durch Kanalsanierung SW-Kanal + zusätzlicher Silage
im Kastanienweg vom 19.11.2024 bis 22.11.2024
Die betroffenen Anwohner*innen sind rechtzeitig vorher, mindestens drei Tage, in geeigneter Weise
über die Sperrung und deren Ablauf zu informieren.
Sollte es im Kastanienweg notwendig sein, so können im Vorwege der Maßnahme Halteverbote
aufgestellt werden, damit kein Verkehrsteilnehmer im Arbeitsbereich sein Fahrzeug abstellt.
Hierzu sind dann im vorgesehenen Arbeitsbereich die Verkehrszeichen 283-10/20-/30 und wo
Parkplätze vorhanden sind mit dem Zusatzzeichen 1060-31 (Halteverbot gilt auch auf den Parkplätzen)
sowie dem weiteren Zusatz der Gültigkeit (ab 19.11.2024) aufzustellen.
Die Aufstellung der Halteverbote muss spätestens drei volle Tage vor dessen Gültigkeit aufgestellt
werden, damit diese Rechtsgültigkeit erlangen.
Die Aufstellung muss spätestens ab 15.11.2024 erfolgen.
Die während der Aufstellung der Halteverbote abgestellten Fahrzeuge sind samt dessen amtlichen
Kennzeichen zu dokumentieren.
Die Müllabfuhr ist sicherzustellen!