Verkehrsrechtliche Anordnung
Herstellung eines Wasseranschlusses i. A. d. WBV Elbmarsch im Fuchsloch
Baustelle genehmigt für 3 Tage in der Zeit vom 02.12.24 bis 02.01.25
Für die Herstellung des Wasser-Hausanschlusses muss eine Baugrube im Gehwegbereich geöffnet
werden. Dafür muss der Gehweg vollgesperrt werden. Die Absicherung der Arbeiten hat gemäß RSA
B II/9 – Sperrung Gehweg mit Notweg auf der Fahrbahn – zu erfolgen.
Aufgrund der Lage der Baustelle in der Nähe der Einmündung zur Bardowicker Straße ist die
Geschwindigkeit zusätzlich auf 30 km/h zu reduzieren.
Der Notweg ist so einzurichten, dass die Grundstückszufahrt zur Haus-Nr. 2 weiterhin
uneingeschränkt nutzbar bleibt! Aufgrund der kurzeitigen Einrichtung der Baustelle für max. 3 Tage
darf die Rest-Gehwegbreite von 1,3m auf min. 1m reduziert werden.
Absicherungen, die über Nacht bestehen bleiben, sind mit ausreichend funktionstüchtigen
Warnleuchten auszurüsten.